Allgemeine Geschäftsbedingungen Ferienhaus
1. Allgemeines
Die nachstehenden AGB gelten für den Abschluss eines Beherbergungsvertrages, der bei Überlassung des Ferienhauses Gast automatisch zustande kommt. Dies gilt auch, wenn kein schriftlicher Vertrag geschlossen wird, sondern die Beherbergung aufgrund von einem mündlichen, fernschriftlichen, telefonischen oder elektronisch (durch Email) übermittelten Einverständnis beider Parteien zustande kommt. Der Gast anerkennt, dass diesen AGB etwaige entgegenstehende Bedingungen des Gastes keine Anwendung finden.
2. Zustandekommen des Beherbergungsvertrages
Die Reservierung wird mit der schriftlichen Bestätigung vom Forsthaus am Rabistal und der Anzahlung des Gastes (innerhalb von 14 Tagen nach Buchung) für beide Parteien verbindlich. Wird diese nicht fristgerecht gezahlt, ist die Reservierungszusage gegenstandslos.
3. Anreise und Check-in und Check-out und Hausordnung
Das Forsthaus am Rabistal empfängt seine Gäste ab 15.00 Uhr. Im Fall einer sehr späten Anreise (z.B. durch Verkehrsstau, Panne, Schlechtwetter, o.ä.) wird der Gast gebeten, dies bis spätestens 18.00 Uhr am Anreisetag mitzuteilen. Die Abreise erfolgt bis 10.00 Uhr. Die Hausordnung, welche im Ferienhaus ausliegt, ist Bestandteil des Beherbergungsvertrages.
4. Reservierungsänderungen bzw. Stornierungen
Bei der Buchung wird in der erstellten fernschriftlichen oder email-basierten Reservierungsbestätigung auf die Options, – Storno- und Zahlungsbedingungen hingewiesen, die vom Gast nicht ausdrücklich rückbestätigt werden müssen, aber mit der Bestätigung in vollem Umfange Gültigkeit für beide Parteien finden.
Reservierungsänderungen bzw. Stornierungen erfolgen nur schriftlich oder per Email. Mündliche, telefonische Absprachen haben bei späteren Rechtsstreitigkeiten keine Bindung.
Die Stornierung einer Buchung ist für beide Parteien nachfolgend geregelt:
- Stornierung früher als 30 Tage vor Anreise = 20 % des Gesamtumsatzes
- Stornierung später als 30 Tage der Anreise und früher als 7 Tage vor
- Anreise = Stornogebühr beträgt 75 % des Gesamtumsatzes
- Stornierung später als 3 Tage vor Anreise = Stornogebühr beträgt 100 % des Gesamtumsatzes
- Der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung wird empfohlen.
5. Zahlungsbedingungen
Die vereinbarten Zimmerpreise verstehen sich grundsätzlich inklusive aller Abgaben. Die Anzahlung beträgt 20 % des Gesamtpreises und ist innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Buchungsbestätigung zu entrichten. Die Restzahlung sollte bis 10 Tage vor Reiseantritt erfolgen, kann aber auch am Anreisetag beglichen werden.
Bricht der Gast seinen Aufenthalt vorzeitig ab, so bleibt er gleichwohl zur Zahlung verpflichtet.
6. Wertsachen
Das Forsthaus am Rabistal übernimmt bei Verlust von Wertsachen (insbesondere von Schmuck und Bargeld) ausdrücklich keine Haftung. Auch die Verwahrung der Garderobe, Musikinstrumente, mitgebrachte technische Geräte und Ähnliches obliegen ausschließlich der Aufsichtspflicht des Gastes. Der Zutritt von Dritten oder die Überlassung von Räumen des Ferienhauses an Dritte durch Gäste ist nur mit schriftlicher Zustimmung durch das Forsthaus am Rabistal zulässig.
7. Haftung
Der Gast haftet für Verluste oder Beschädigungen, die durch ihn oder seine „Erfüllungsgehilfen“ verursacht worden sind im Innen- und Außenbereich des Ferienhauses. Diese sind unverzüglich dem Inhaber oder deren Bevollmächtigen mitzuteilen. Der Gast ist verpflichtet, die Einbringung von gefährlichem oder gesetzeswidrigem Gut (Drogen, Sprengstoff, Waffen u.ä.) dem Forsthaus am Rabistal anzuzeigen. Generell haftet das Forsthaus am Rabistal nur bei grob fahrlässigem Verschulden von Erfüllungsgehilfen für entstandene Schäden. Es wird keine Haftung übernommen für Unfälle auf Trampolin, Spielgeräten u. ä. Der Gast benutzt alle zur Verfügung gestellten Dinge auf eigene Gefahr. Das Parken von PKW`s, Motorräder und Fahrräder ist auf eigene Gefahr. Es wird keine Haftung an Schäden an den Fahrzeugen übernommen.
8. Technische Einrichtungen
Im abgeschlossenen Beherbergungsvertrag ist die Nutzung von eingebrachten technischen Geräten mit übermäßig hohem Stromverbrauch wie z.B. Kochplatten, Heizungen, kostenmäßig nicht berücksichtigt. Der Gast ist verpflichtet die Nutzung und den daraus erwachsenden Energieverbrauch vor Inbetriebnahme anzuzeigen. Eine entsprechende Gerätenutzung berechtigt das Forsthaus am Rabistal einen Serviceaufschlag für erhöhte Betriebskosten von mindestens 5,00 EUR pro Übernachtung in Rechnung zu stellen. Geräte, die die Leistungsaufnahme von üblichen Haushaltsgeräten übersteigen, dürfen aus Sicherheitsgründen nicht verwendet werden.
9. Kündigung durch das Ferienhaus Forsthaus am Rabistal
Das Forsthaus am Rabistal ist berechtigt, Beherbergungsverträge (auch nach Bezug) mit sofortiger Wirkung zu kündigen und in Ausübung seines Hausrechtes den Gast des Hauses zu verweisen, falls der Gast dem Ruf, der Sicherheit oder dem Ansehen des Forsthaus am Rabistal schadet, im Verdacht steht, Straftaten zu begehen oder andere Gäste, Bewohner, Passanten oder Nachbarn belästigt, wiederholt stört oder gefährdet. Insbesondere wiederholte Zuwiderhandlungen des Gastes gegen Vorschriften aus diesen AGB oder der Hausordnung, sowie die Beschädigung, Beschmutzung oder der Diebstahl von Ferienhauseigentum berechtigt zur sofortigen Kündigung durch das Forsthaus am Rabistal. Dies gilt auch, wenn der Gast Räume des Ferienhauses zu einem anderen als dem vereinbarten Zweck verwendet. In diesen Fällen ist der Gast gegebenenfalls zum Schadensersatze und zur Bezahlung der bereits in Anspruch genommenen Beherbergung, sowie zur Bezahlung noch nicht in Anspruch genommener Beherbergung gemäß den Stornierungsregelungen unter Abschnitt 4 und 5 verpflichtet. Dies gilt auch für alle anderen Beherbergungsverträge im Falle höherer Gewalt oder bei Vorliegen eines sonstigen wichtigen Grundes innerhalb der beidseitigen vereinbarten Stornierungsregelungen.
10. Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Bedingungen zum Abschluss von Beherbergungsverträgen unwirksam sein, so berührt das die Gültigkeit der übrigen Bestimmung nicht. Anstelle der ungültigen Bestimmung gilt eine ihr möglichst nahekommender Vereinbarung. Jegliche Abweichung Nebenabrede bedarf der Schriftform.
Braunschwende, 01. Mai 2019